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Abendgymnasium und Abendrealschule

 

Anmeldung Abendrealschule

Beratung / Anmeldung

  • An der Abendrealschule sind Sie richtig, wenn Sie den Hauptschulabschluss oder den Mittleren Schulabschluss nachholen wollen. Für das Abendgymnasium klicken sie bitte hier.
  • Sie können sich per Mail von Herrn Kögel beraten lassen oder einen Termin vereinbaren (koegel@wbk-duisburg.de).
  • Oder Sie können ohne Termin dienstags zwischen 17 – 18 Uhr in die Sprechstunde kommen (1. Etage, Raum W173), außer in den Schulferien.

Unterlagen für die Anmeldung

  • Aktueller tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des bisherigen Bildungswegs und beruflichen Werdeganges
  • Abschluss- oder Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule.
  • Unterlagen zum Nachweis der Berufstätigkeit (z. B. durch Arbeitsbescheinigung)
  • Aktuelles Passbild
  • Pass oder Personalausweis

Anmeldung Abendgymnasium

Anmeldung

  • Am Abendgymnasium können Sie zwischen Abitur-Online und dem Präsenzkurs wählen. Der Präsenzkurs findet an vier Tagen der Woche statt, der Onlinekurs an zwei Tagen.
  • Sie können sich per Mail von Frau Briem beraten lassen oder einen Termin vereinbaren (briem@wbk-duisburg.de).
  • Oder Sie vereinbaren einen Termin über unser Sekretariat unter: 0203 283 2528 

Aufnahmebedingungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie haben den Mittleren Schulabschluss oder einen sehr guten Hauptschulabschluss. Ansonsten müssen sie zuvor als „Vorkurs“ 1-3 Semester lang unsere Abendrealschule besuchen.
  • Für das Abitur: Sie können eine Berufsausbildung oder eine zweijährige Berufstätigkeit nachweisen. Auf die zweijährige Berufstätigkeit (auch Hausfrauentätigkeit) kann Wehrdienst, Zivildienst, ein freiwilliges Jahr oder auch Arbeitslosigkeit angerechnet werden. 
  • Für das Fachabitur: Für den schulischen Teil der Fachhochschulreife benötigen Sie keinen Nachweis einer Berufstätigkeit, wenn Sie über den Zweiten Bildungsweg kommen.
  • Der Bildungsgang des Abendgymnasiums wird berufsbegleitend angeboten. Bis einschließlich zum dritten Semester müssen Studierende berufstätig oder von der Arbeitsagentur als arbeitssuchend anerkannt sein. Die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
  • Kontaktieren Sie uns, damit wir klären können, welche Voraussetzungen Sie erfüllen.