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Abendgymnasium und Abendrealschule
Anmeldung Abendrealschule
Beratung / Anmeldung
- An der Abendrealschule sind Sie richtig, wenn Sie den Hauptschulabschluss oder den Mittleren Schulabschluss nachholen wollen. Für das Abendgymnasium klicken sie bitte hier.
- Sie können sich per Mail von Herrn Kögel beraten lassen oder per Mail einen Termin vereinbaren (koegel@wbk-duisburg.de).
- Sie können ohne Termin dienstags zwischen 17 – 18 Uhr in die Sprechstunde kommen (1. Etage, Raum W173). In den Ferien entfällt diese Sprechstunde, Online-Beratung und Anmeldung finden aber weiterhin statt.
Aufnahmebedingungen
- Mindestalter 17 Jahre
- Die Schulpflicht muss erfüllt sein
- Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung, bitte kontaktieren Sie uns
Unterlagen für die Anmeldung
- Original und Kopie des Abschluss- oder Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule (Haupt-, Real-, Gesamtschule oder Gymnasium)
- Unterlagen zum Nachweis der gegenwärtigen Berufstätigkeit bzw. der vorangegangenen (z. B. durch Arbeitsbescheinigung)
- Aktuelles Passbild
- Aktueller tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des bisherigen Bildungsganges und, sofern gegeben, des beruflichen Werdeganges
- Pass oder Personalausweis
Anmeldung Abendgymnasium
Anmeldung
- Am Abendgymnasium können Sie zwischen Abitur-Online und dem Präsenzkurs wählen. Der Präsenzkurs findet an vier Tagen der Woche statt, der Onlinekurs an zwei Tagen.
- In der Ferienzeit können sie sich online bei Frau Briem anmelden oder beraten lassen (briem@wbk-duisburg.de). Während der Schulzeit vereinbaren Sie bitte einen Termin unter: 0203 283 2528
Aufnahmebedingungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie haben den Mittleren Schulabschluss oder die Fachhochschulreife. Ansonsten besuchen Sie vorher unsere Abendrealschule, um den Mittleren Schulabschluss zu erwerben.
- Abitur: Sie können eine Berufsausbildung oder eine zweijährige Berufstätigkeit nachweisen. Auf die zweijährige Berufstätigkeit (auch Hausfrauentätigkeit) kann Wehrdienst, Zivildienst, ein freiwilliges Jahr oder auch Arbeitslosigkeit angerechnet werden.
- Fachabitur: Für den schulischen Teil der Fachhochschulreife benötigen Sie keinen Nachweis einer Berufstätigkeit, wenn Sie über den Zweiten Bildungsweg kommen.
- Der Bildungsgang des Abendgymnasiums wird berufsbegleitend angeboten. Bis einschließlich zum dritten Semester müssen Studierende berufstätig oder von der Arbeitsagentur als arbeitssuchend anerkannt sein. Die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
Kontaktieren Sie uns, damit wir klären können, welche Voraussetzungen Sie erfüllen.