Fördermöglichkeiten
Finanzielle Fördermöglichkeiten
Kosten der Ausbildung
Für die Teilnahme an Lehrgängen des Weiterbildungskollegs werden keine Gebühren erhoben. Lernmittel (Bücher etc.) werden gestellt. Von den Kosten tragen die Studierenden einen Eigenanteil.
In der zweiten Hälfte ihrer Schulzeit, steht den Studierenden die Möglichkeit offen, Ausbildungsbeihilfen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen.
Die Studierenden der Abendrealschule können ab dem 1. Semester (sofern mindestens 20 Wochenstunden unterrichtet werden)
unterstützt werden. Die Förderung ist hier grundsätzlich elternabhängig, es sei denn, es liegt eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende Erwerbstätigkeit von insgesamt mindestens 6 Jahren vor.
Die Schüler des Abendgymnasiums werden ab dem 4. Semester elternunabhängig gefördert. Studierende mit einer eigenen
Wohnung erhalten eine höhere Unterstützung als diejenigen, die noch bei ihren Eltern wohnen. Unter Umständen kann ihnen
zusätzlich noch ein Mietzuschuss gewährt werden.
Weitere Informationen, auch über die aktuellen Förderbeträge, erhält man beim
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen.
Die Studierenden der Abendrealschule können ab dem 1. Semester (sofern mindestens 20 Wochenstunden unterrichtet werden)
unterstützt werden. Die Förderung ist hier grundsätzlich elternabhängig, es sei denn, es liegt eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende Erwerbstätigkeit von insgesamt mindestens 6 Jahren vor.
Die Schüler des Abendgymnasiums werden ab dem 4. Semester elternunabhängig gefördert. Studierende mit einer eigenen
Wohnung erhalten eine höhere Unterstützung als diejenigen, die noch bei ihren Eltern wohnen. Unter Umständen kann ihnen
zusätzlich noch ein Mietzuschuss gewährt werden.
Weitere Informationen, auch über die aktuellen Förderbeträge, erhält man beim
Schulverwaltungsamt
– Ausbildungsförderung –
Memelstraße 25-33
47049 Duisburg
Telefon: (0203) 283 3933, 283 2409.
– Ausbildungsförderung –
Memelstraße 25-33
47049 Duisburg
Telefon: (0203) 283 3933, 283 2409.
oder direkt auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein BAföG-Rechner ermittelt hier sofort den
monatlichen Förderbetrag!
Unter geeigneten Bedingungen vergeben auch nicht staatliche Stiftungen, wie etwa die Hans-Böckler-Stiftung, Stipendien.
Eine Nachfrage lohnt sich immer.