Fördermöglichkeiten

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Keine Kosten der Ausbildung

Für die Teilnahme am Unterricht unserer Schule werden keine Gebühren erhoben. Lernmittel werden gestellt. Von den Kosten tragen die Studierenden einen Eigenanteil.
In der zweiten Hälfte ihrer Schulzeit, steht den Studierenden die Möglichkeit offen, BAföG zu beantragen, also die Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Genauere Auskünfte bekommen sie im Sekretariat oder bei unseren Beratungslehrerinnen
 

Die Studierenden der Abendrealschule können ab dem 3. Semester unterstützt werden. Die Förderung ist hier grundsätzlich elternabhängig, es sei denn, es liegt eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende Erwerbstätigkeit von insgesamt mindestens 6 Jahren vor.

Die Schüler des Abendgymnasiums werden ab dem 4. Semester elternunabhängig gefördert. Studierende mit einer eigenen
Wohnung erhalten eine höhere Unterstützung als diejenigen, die noch bei ihren Eltern wohnen. Unter Umständen kann ihnen zusätzlich noch ein Mietzuschuss gewährt werden.

Weitere Informationen, auch über die aktuellen Förderbeträge, erhalten Sie beim

Schulverwaltungsamt
– Ausbildungsförderung –
Memelstraße 25-33
47049 Duisburg

Telefon: (0203) 283 3933, 283 2409.

oder direkt auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein  BAföG-Rechner ermittelt hier sofort den
monatlichen Förderbetrag!

Unter geeigneten Bedingungen vergeben auch nicht staatliche Stiftungen, wie etwa die Hans-Böckler-Stiftung, Stipendien.
Eine Nachfrage lohnt sich immer.