Fördermöglichkeiten

BAföG

Überblick und Ansprechpartner

Für die Teilnahme am Unterricht unserer Schule werden keine Gebühren erhoben. Lernmittel werden gestellt. Von den Kosten tragen die Studierenden einen Eigenanteil.
In der zweiten Hälfte ihrer Schulzeit, steht den Studierenden die Möglichkeit offen, BAföG zu beantragen, also die Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Genauere Auskünfte bekommen sie im Sekretariat oder bei unseren Beratungslehrerinnen. 
 

Die Studierenden der Abendrealschule können ab dem 3. Semester unterstützt werden. Die Förderung ist hier grundsätzlich elternabhängig, es sei denn, es liegt eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende Erwerbstätigkeit von insgesamt mindestens 6 Jahren vor.

Die Schüler des Abendgymnasiums werden ab dem 4. Semester elternunabhängig gefördert. Studierende mit einer eigenen
Wohnung erhalten eine höhere Unterstützung als diejenigen, die noch bei ihren Eltern wohnen. Unter Umständen kann ihnen zusätzlich noch ein Mietzuschuss gewährt werden.

Weitere Informationen, auch über die aktuellen Förderbeträge, erhalten Sie in Duisburg beim Amt für Schulische Bildung und deren BAföG-Seite.

Amt für Schulische Bildung
Ruhrorter Straße 187

47119 Duisburg

Telefon: (0203) 94000

Oder direkt auf der BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein  BAföG-Rechner ermittelt hier auch den
monatlichen Förderbetrag.

Unter geeigneten Bedingungen vergeben auch nicht staatliche Stiftungen, wie etwa die Hans-Böckler-Stiftung, Stipendien.
Eine Nachfrage lohnt sich immer.

Berufe und notwendige Schulabschlüsse

Pflegefachkraft

Justiz Vollzugsbeamtin

  • Mittlerer Abschluss oder Hauptschulabschluss und Berufsausbildung. Siehe Justiz NRW